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Haustiere in der Mietwohnung: das müssen Mieter und Vermieter wissen

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Die Frage nach Haustieren in der Mietwohnung sorgt häufig für Konflikte zwischen Mietern und Vermietern. Während viele Menschen sich nach einem tierischen Mitbewohner sehnen, sehen Vermieter die Tierhaltung oft kritisch. Der Grund: Sie müssen sicherstellen, dass andere Mieter nicht gestört werden und die Wohnung keinen Schaden nimmt.

Interessanterweise existiert im deutschen Mietrecht kein pauschales Haustierverbot. Die rechtliche Situation ist jedoch komplex, da das Gesetz zum Thema Haustierhaltung keine eindeutigen Vorgaben macht. Für Sie als Mieter ist es daher wichtig zu wissen, welche Rechte Sie haben und welche Tiere in Ihrer Mietwohnung erlaubt sind. Auch wenn die Tierhaltung grundsätzlich gestattet ist, gibt es wichtige Regeln und Einschränkungen zu beachten.

Kernaussagen

  • Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist rechtlich unwirksam und kann nicht durchgesetzt werden
  • Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen und Zierfische dürfen ohne Zustimmung des Vermieters in der Mietwohnung gehalten werden
  • Für die Haltung von Hunden und Katzen ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich, die Ablehnung muss sachlich begründet sein
  • Mieter haben Pflichten wie die ordnungsgemäße Pflege der Tiere, Rücksicht auf Nachbarn und den Abschluss einer passenden Haftpflichtversicherung
  • Vermieter können die Tierhaltung aus nachvollziehbaren Gründen wie ungeeigneter Wohnungsgröße oder Gefährdung der Bausubstanz ablehnen

Haustiere in der Mietwohnung

Generelle Verbote von Haustieren im Mietvertrag sind rechtlich unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen von 1993 und 2013 diese Klauseln als unzulässige Benachteiligung von Mietern eingestuft.

Diese Kleintiere sind auch ohne Zustimmung erlaubt

  • Hamster in handelsüblichen Käfigen
  • Meerschweinchen in artgerechter Haltung
  • Kaninchen in Innengehegen
  • Zierfische in Aquarien
  • Wellensittiche in Käfigen

Hunde und Katzen in der Mietwohnung

Die Haltung größerer Haustiere erfordert die Zustimmung des Vermieters. Folgende Faktoren sind entscheidend:

  • Tierrasse und Größe des Tieres
  • Anzahl der gehaltenen Tiere
  • Größe der Mietwohnung
  • Sachliche Begründung bei Ablehnung

Die Ablehnung der Tierhaltung durch den Vermieter muss stets sachlich begründet sein. Eine pauschale Verweigerung ohne konkrete Gründe ist nicht zulässig.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Bestimmungen zur Tierhaltung in Mietwohnungen basieren auf verschiedenen Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs. Ein generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag ist unwirksam.

Kleintiere

Kleintiere genießen einen besonderen rechtlichen Status in Mietwohnungen. Diese Tiere leben in geschlossenen Behältnissen ohne Gefährdung der Wohnsubstanz oder Störung der Nachbarn:

  • Nagetiere: Hamster Meerschweinchen Zwergkaninchen
  • Wassertiere: Zierfische Wasserschildkröten
  • Vögel: Wellensittiche Kanarienvögel
  • Ausnahmen: Frettchen Ratten (genehmigungspflichtig wegen Geruchsentwicklung)

Hunde und Katzen

Die Haltung von Hunden und Katzen unterliegt spezifischen rechtlichen Regelungen. Der BGH (Urteil Az. VIII ZR 168/12) erklärt pauschale Verbote für unwirksam. Folgende Kriterien entscheiden über die Genehmigung:

  • Größe der Wohnung
  • Art des Tieres
  • Anzahl der Tiere
  • Verhalten des Tieres
  • Beeinträchtigung anderer Mieter
  • Allergien der Mitbewohner
  • Gefährliche Tiere wie Raubkatzen
  • Genehmigungspflicht: Nach Artenschutzrecht Tierschutzgesetz
  • Vertragsklauseln: Rechtmäßiges Verbot durch Vermieter möglich
  • Sicherheitsaspekte: Gefährdungsausschluss für Mitbewohner erforderlich

Rechte der Vermieter

Pauschales Haustierverbot im Mietvertrag

Ein pauschales Verbot von Haustieren in Mietwohnungen ist rechtlich unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat diese Regelung als unangemessene Benachteiligung der Mieter eingestuft. Individualklauseln mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters bleiben davon unberührt.

Erlaubnispflicht für bestimmte Tiere

Vermieter besitzen das Recht, eine Erlaubnispflicht für folgende Tiere festzulegen:

  • Hunde aller Rassen
  • Katzen
  • Größere Haustiere
  • Exotische Tiere

Vertragsgestaltung

Der Vermieter hat folgende Möglichkeiten zur Regelung der Tierhaltung:

  • Aufnahme einer Erlaubnispflicht im Mietvertrag
  • Vereinbarung von Individualklauseln
  • Festlegung spezifischer Bedingungen zur Tierhaltung
  • Dokumentation der erteilten Genehmigungen

Ablehnungsgründe

Vermieter dürfen die Tierhaltung aus diesen Gründen ablehnen:

  • Ungeeignete Wohnungsgröße
  • Gefährdung der Bausubstanz
  • Belästigung anderer Mieter
  • Hygienische Bedenken
  • Artenschutzrechtliche Bestimmungen

Diese Zusammenfassung der Vermieterrechte basiert auf aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Die Regelungen gelten für alle Mietverhältnisse in Deutschland.

Tierhaltung und Hausordnung

Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen erfordert ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Rechten der Mieter und den Interessen des Vermieters. Mit dem richtigen Verständnis der rechtlichen Grundlagen und einer offenen Kommunikation können Sie Ihr Zusammenleben mit einem tierischen Mitbewohner erfolgreich und stressfrei gestalten.

Bedenken Sie, dass eine verantwortungsvolle Tierhaltung der Schlüssel zur harmonischen Koexistenz in der Mietwohnung ist. Informieren Sie sich vorab über Ihre Rechte und Pflichten und holen Sie die erforderlichen Genehmigungen ein. Dann steht der Haltung ihres Haustiers nichts im Weg. 

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Heinrich Behrmann

Kapitän Behrmann ist seit über 35 Jahren Ihr Experte für den Bremer Immobilienmarkt. Mit seiner Marktkenntnis und seinem weitreichenden Netzwerk sind er und sein Team die idealen Partner für die Vermarktung Ihrer Immobilie.