Wir schätzen den Wert, organisieren Räumung und Unterlagen und verkaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Das funktioniert auch, wenn Sie nicht in Bremen wohnen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
★★★★★ Aus unseren Google-Bewertungen
„Wir wohnen in München und haben ein Haus in Bremen geerbt. Wir schickten Ihm den Schlüssel und eine Vollmacht zu. Er organisierte das Entrümpeln und den Papierkram. Er hat uns Erben wirklich entlastet. Sogar den Notartermin mussten wir nicht persönlich wahrnehmen. Wir unterschrieben in München.“
Paula Schäfer, Google-Bewertung vom 26.11.2024, über Herrn Hyde-Blake
Schlüssel und Vollmacht per Post, Räumung, Unterlagen und Verkauf bei uns in Bremen, die Unterschrift beim Notar am eigenen Wohnort: So begleiten wir Erben, die nicht vor Ort leben. Wie das im Einzelnen abläuft, lesen Sie weiter unten.
Eine Erbschaft ist keine Kaufentscheidung. Die Immobilie kommt zu Ihnen, meist in einer Zeit, in der Sie mit ganz anderen Dingen beschäftigt sind. Vielleicht ist es das Elternhaus in Findorff, die Wohnung in der Neustadt oder das Reihenhaus in Huchting. Vielleicht gehört sie Ihnen jetzt gemeinsam mit Ihren Geschwistern. Bevor Sie sich festlegen, brauchen Sie vor allem eine Zahl: den realistischen Marktwert. Erst damit lassen sich die drei Wege seriös vergleichen.
Beim Elternhaus oft der erste Gedanke. Steuerlich kann er sich lohnen: Kinder erben das Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, wenn sie zeitnah selbst einziehen und zehn Jahre dort wohnen. Entscheidend ist, ob Haus, Lage und Sanierungsbedarf zu Ihrem Leben passen.
Bringt laufende Einnahmen, aber auch Pflichten: Instandhaltung, Mieterwechsel, Nebenkostenabrechnung. Bei älteren Häusern zehren Reparaturen die Miete schnell auf. In einer Erbengemeinschaft bleiben alle dauerhaft aneinander gebunden. Wenn Sie vermieten möchten, übernehmen wir auch die Vermietung.
Schafft klare Verhältnisse. Der Erlös lässt sich exakt aufteilen, laufende Kosten und Verantwortung enden mit der Übergabe. Dafür ist der Abschied endgültig. Deshalb sollte der Verkauf gut vorbereitet sein und zum richtigen Preis erfolgen.
Sie müssen sich heute nicht festlegen. Wir sehen uns die Immobilie an, nennen Ihnen einen realistischen Wert und sagen offen, welchen Weg wir für sinnvoll halten. Manchmal raten wir auch vom Verkauf ab.
Wohnfläche und Postleitzahl reichen für diese Frage nicht. In Bremen machen oft wenige Straßen einen spürbaren Unterschied. Ein Altbremer Haus in der Gete, ein Reihenhaus in Hemelingen und ein Siedlungshaus in Vegesack haben wenig gemeinsam, auch bei gleicher Wohnfläche.
Dazu kommen Grundstück, Baujahr, Zustand, Modernisierungen, Energieeffizienz und Grundriss. Auch Rechte und Belastungen spielen eine Rolle. Steht die Immobilie auf Erbbaurecht, verhandeln wir auf Wunsch mit dem Grundstückseigentümer über eine Ablösung, damit sie sich besser verkaufen lässt.
Die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses Bremen geben eine erste Orientierung für das Grundstück. Den Zustand eines Hauses, das seit Jahrzehnten von denselben Menschen bewohnt wurde, erfasst aber kein Online-Rechner. Deshalb sehen wir uns jede Immobilie persönlich an.
Seit über 35 Jahren verkaufen wir in Bremen Häuser und Wohnungen in jedem Zustand, darunter auch stark sanierungsbedürftige wie dieses freistehende Haus in Borgfeld. Auch im Umland sind wir für Sie da, etwa in Weyhe, Stuhr und Brinkum, Lilienthal, Oyten und Delmenhorst.
Die Ersteinschätzung Ihrer geerbten Immobilie ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Ein geerbtes Haus verkauft sich nicht mit einem Inserat. Oft fehlen Unterlagen, das Haus ist noch eingerichtet, und die Erben leben in drei verschiedenen Städten. Diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab, von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe.
Wir sehen uns Haus, Wohnung oder Grundstück persönlich an und ermitteln einen realistischen Marktwert. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Energieausweis, bei Wohnungen die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen: Wir prüfen, was vorhanden ist, und beschaffen den Rest bei Ämtern und Hausverwaltung.
Sie legen fest, was in der Familie bleibt. Um Entrümpelung, Reinigung und kleinere Reparaturen kümmern sich Dienstleister aus unserem Bremer Netzwerk, koordiniert von uns.
Angebotspreis, Zielgruppe und Zeitpunkt legen wir gemeinsam mit Ihnen fest. Ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Walle braucht andere Käufer als ein Einfamilienhaus in Oberneuland.
Wir erstellen das Exposé, sprechen passende Käufer an, führen die Besichtigungen durch und prüfen die Finanzierung ernsthafter Interessenten.
Wir bereiten den Kaufvertrag mit dem Notar vor und übergeben die Immobilie mit Protokoll und Zählerständen an den Käufer.
Viele Erben leben in Hamburg, München, Berlin oder im Ausland. Für jeden Termin nach Bremen zu reisen ist dann kaum machbar. Deshalb erledigen wir so viel wie möglich direkt vor Ort und halten Sie auf dem Laufenden.
Welche Schritte sich per Vollmacht erledigen lassen, hängt vom Einzelfall ab. Das stimmen wir mit Ihnen und dem beurkundenden Notar ab, bevor es losgeht.
Sie erben aus der Ferne? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir rufen Sie zurück.
Gehört die Immobilie mehreren Erben, kann sie nur verkauft werden, wenn alle zustimmen. Streit entsteht in der Praxis selten erst beim Notar. Er beginnt meist bei der Frage, was das Haus wert ist. Einer möchte verkaufen, eine andere behalten, der Dritte hat eine ganz eigene Zahl im Kopf.
Eine neutrale Marktwerteinschätzung gibt allen dieselbe Grundlage. Wir erläutern nachvollziehbar, welchen Preis wir für realistisch halten, und sprechen dabei mit allen Beteiligten, auch wenn sie in verschiedenen Städten leben.
Auf dieser Basis lassen sich die Wege sachlich vergleichen: ein gemeinsamer Verkauf oder die Auszahlung einzelner Miterben durch die anderen. Gelingt keine Einigung, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Dort wird häufig deutlich weniger erlöst als beim freien Verkauf. Je früher alle mit denselben Zahlen arbeiten, desto seltener kommt es so weit.
Für rechtliche Fragen der Erbauseinandersetzung empfehlen wir einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar. Unsere Aufgabe ist die Immobilie.
Ein Termin, alle Erben am Tisch, eine gemeinsame Zahl.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie zeigt Ihnen, welche Fragen auf Sie zukommen und wer in Bremen zuständig ist.
So lange können Sie das Erbe in der Regel ausschlagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie davon erfahren. Wichtig, wenn die Immobilie hoch belastet ist.
Bis dahin muss der Erbfall dem Finanzamt gemeldet sein. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, gilt das auch bei einem notariellen Testament.
Innerhalb dieser Frist nach dem Erbfall ist die Umschreibung des Grundbuchs auf die Erben gebührenfrei.
Die Spekulationsfrist. Sie läuft ab dem Kauf durch den Verstorbenen, nicht ab dem Erbfall.
Nicht jeder Erbe braucht einen. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt meist diese Urkunde zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge ist der Erbschein in der Regel nötig.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen: für die Stadt Bremen das Amtsgericht Bremen, für Blumenthal, Burglesum und Vegesack das Amtsgericht Bremen-Blumenthal, für Weyhe und Stuhr das Amtsgericht Syke. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert. Bei 500.000 Euro kosten Verfahren und eidesstattliche Versicherung zusammen rund 1.870 Euro.
Mit dem Erbfall stimmt das Grundbuch nicht mehr. Die Erben sollten es berichtigen lassen, und das Grundbuchamt kann sie dazu auffordern. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, fällt dafür keine Grundbuchgebühr an.
Für einen Verkauf ist eine vorherige Eintragung der Erben nicht in jedem Fall nötig. Was für Ihren Verkauf gilt, klärt der Notar. Zuständig ist das Grundbuchamt am Ort der Immobilie: das Amtsgericht Bremen, für Bremen-Nord das Amtsgericht Bremen-Blumenthal, für Weyhe und Stuhr das Amtsgericht Syke.
Erbschaftsteuer: Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag, 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder je Elternteil und 200.000 Euro für Enkel. Das selbst genutzte Familienheim bleibt unter Voraussetzungen steuerfrei, bei Kindern bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft oder auszieht, verliert diese Befreiung in der Regel rückwirkend.
Spekulationssteuer: Als Erbe übernehmen Sie das Anschaffungsdatum des Verstorbenen. Hat Ihre Mutter das Haus 2010 gekauft, können Sie es heute ohne Spekulationssteuer verkaufen. Liegt der Kauf kürzer zurück, sollte ein Steuerberater den Fall vor dem Verkauf prüfen.
Wir sind Immobilienmakler, keine Steuerberater oder Anwälte. Für die verbindliche Prüfung Ihres Falls empfehlen wir einen Notar, einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Steuerberater.
Ein lückenhafter Ordner ist bei Erbimmobilien die Regel. Was fehlt, besorgen wir.
Nein. Es gibt keine Pflicht, eine geerbte Immobilie zu verkaufen. Sinnvoll ist zuerst eine realistische Wertermittlung. Danach entscheiden Sie in Ruhe zwischen Selbstnutzung, Vermietung und Verkauf.
Ja. Mit Schlüssel und Vollmacht übernehmen wir Besichtigungen, Unterlagen, Räumung und Vermarktung vor Ort. Den Kaufvertrag können Sie in vielen Fällen bei einem Notar an Ihrem Wohnort unterschreiben. Die Einzelheiten stimmen wir mit dem beurkundenden Notar ab.
Nicht immer. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag genügt zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts in der Regel als Nachweis. Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge ist meist ein Erbschein nötig.
Nicht zwingend. Erben können eine Immobilie in vielen Fällen auch ohne vorherige Eintragung verkaufen, wenn sie ihr Erbrecht nachweisen. Die Berichtigung des Grundbuchs ist trotzdem sinnvoll und innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Was für Ihren Verkauf gilt, klärt der Notar.
Nur, wenn zwischen dem Kauf durch den Verstorbenen und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Als Erbe übernehmen Sie dessen Anschaffungsdatum, der Erbfall startet keine neue Frist. Liegt der Kauf kürzer zurück, lassen Sie den Fall vor dem Verkauf von einem Steuerberater prüfen.
Nur, wenn der Wert Ihres Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt. Er liegt bei 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder je Elternteil und 200.000 Euro für Enkel. Für das selbst genutzte Familienheim gibt es zusätzliche Befreiungen, die bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren allerdings entfallen.
Dann kann die Immobilie vorerst nicht verkauft werden, denn Erben entscheiden über einen Verkauf gemeinsam. Eine neutrale Wertermittlung hilft oft, eine Einigung oder die Auszahlung einzelner Miterben vorzubereiten. Gelingt keine Einigung, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen, die meist einen schlechteren Preis bringt.
Meist nicht. Eine größere Renovierung kostet oft mehr, als sie beim Verkaufspreis einbringt. Viele Käufer möchten selbst sanieren und rechnen die Kosten ohnehin ein. Nach der Besichtigung sagen wir Ihnen, welche kleinen Maßnahmen sich lohnen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag über Dealbreaker beim Immobilienverkauf.
Ja. Der Mietvertrag geht mit dem Verkauf auf den Käufer über, es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Der Käuferkreis ist kleiner, weil Selbstnutzer meist ausscheiden. Dafür sind vermietete Objekte für Kapitalanleger interessant.
Nichts. Die Besichtigung und die erste Einschätzung des Marktwerts sind kostenlos und verpflichten Sie zu nichts.
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich Verkäufer und privater Käufer die Maklerprovision seit Dezember 2020 zu gleichen Teilen. Die genaue Höhe nennen wir Ihnen vor Beginn der Vermarktung schriftlich. Fällig wird die Provision erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist. Kosten für Dienstleister wie eine Entrümpelung besprechen wir vorher mit Ihnen.
Ein Erbfall ist selten der Moment, in dem man Lust auf Grundrisse, Energieausweise, Entrümpelungsfirmen und Kaufpreisverhandlungen hat. Diese Arbeit übernehmen wir. Von unserem Büro an der Schwachhauser Heerstraße betreuen wir Immobilien in ganz Bremen und im Umland, persönlich und mit einem eingespielten Netzwerk.
Erzählen Sie uns zunächst nur, was Sie geerbt haben und wie Ihre Situation aussieht. Den Rest sortieren wir gemeinsam.
HB-HB Immobilien
Schwachhauser Heerstr. 54a
28209 Bremen
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